Begriff der Due Diligence
Due Diligence (abgekürzt oft als „DD“) meint die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Kaufobjekt im Vorfeld dem Kauf oder des Börsengangs geprüft wird. Due Diligence Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“) analysieren also Stärken und Nachteile der Firma sowie die Gefahren des Kaufs oder Börsengangs, und sie schätzen das Objekt. Gegenstand der Betrachtung sind weiterhin Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, juristische und finanzielle Risiken sowie Umweltlasten. Gezielt wird nach sogenannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Firmenkauf in konflikt stehen oder ihn verhindern könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Rechte beim Firmenkauf. Bekannte Hindernisse können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein. Für grenzüberschreitende Firmenkäufe gewinnt die political Due Diligence steigende Bedeutung
Grundlage einer Due Diligence ist häufig eine Absichtserklärung, in der ein passender Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung abgemacht wird. Weiterhin wird regelmäßig der Zugang auf die benötigten Informationen und Unterlagen sowie ggf. die Bezahlung eines Beitrags bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Hilfreich für Due Diligence Prüfungen sind so genannte Meilensteinberichte, die den Zustand des entsprechenden Projektes in einer Kurzzusammenfassung abbilden.
Durchführung einer Due Diligence
Zur Durchführung einer Due Diligence sind in solchen Fällen nicht nur erprobte Anwälte und Wirtschaftsprüfer notwendig, sondern, je nach Ausmass der Due Diligence, auch Experten mit speziellen Know-How, z. B. Kenntnisse der Branche oder spezieller Themengebiete wie Informationstechnik, Architekten oder Bausachverständige. Je nach Größe und Branche des zu kaufenden Unternehmens sind Due Diligence Gruppen mit 20 und mehr Beteiligten durchaus denkbar.
Due Diligence: Begriffsherkunft
Der Begriff Due Diligence entstammt eigentlich dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht, genauer den Bestimmungen zur Haftung an der Begebung von und dem Geschäft mit Aktien beteiligter Personen. Die sogenannte „Due Diligence Defense“ bietet dem Prüfer die Maßnahme, sich der Haftung zu entziehen, sobald er nachweisen kann, dass er die Due Diligence mit der angemessenen Sorgfalt gemacht hat .
Außerdem hat der Begriff der Due Diligence jedoch eine andere Bedeutung bekommen. Generell wird darunter die ausführliche Analyse, Prüfung und Schätzung eines Objektes im Rahmen einer beabsichtigten geschäftlichen Transaktion, vor allem aber in Verbindung mit Unternehmenskäufen verstanden. Es handelt sich also um die Beschaffung und Bearbeitung von Daten im Sinne einer Kauf- oder Übernahmeprüfung. Zweck der Maßnahmen ist dabei das Aufdecken unentdeckter Möglichkeiten und Risiken beim Zielunternehmen, zur Verbesserung der Qualität der Entscheidung und zur Maximierung der Richtigkeit der Wertermittlung aufgrund des gehobeneren Informationsstandes.
Im amerikanischen Recht kommt der Due Diligence eine weitere erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen zu. Hier gilt das Gebot der Sorgfaltspflicht des Käufers. Aus dieser dem Käufer auferlegten Sorgfaltspflicht entstammt die Notwendigkeit der sorgfältigen Untersuchung eines Kaufgegenstandes. Die Sichtweise steht dem Gedanken der vertraglichen Sorgfaltspflicht des Verkäufers entgegen. Der redliche Verkäufer haftet im amerikanischen Recht grundsätzlich nicht für Mängel der Kaufsache, so dass es der Ausarbeitung spezieller Gewährleistungsvereinbarungen für den einzelnen Kaufvertrag bedarf. Eine Chancen- und Risikenanalyse im Rahmen einer Due Diligence Nachprüfung bildet hierfür die Basis. In Deutschland ist dies einfacher: Das deutsche Recht geht grundsätzlich nicht von einer Pflicht des Käufers zur Prüfung des Vertragsgegenstandes aus.
Praktische Durchführung der Due Diligence (Käuferseite)
Zur tatsächlichen Durchführung der DD wird durch das zu verkaufende Unternehmen ein Datenraum eingerichtet. In diesem Datenraum werden alle Unterlagen bereitgestellt, die das zu verkaufende Unternehmen dem kaufenden Unternehmen zur Verfügung stellen will. Der Datenraum ist dabei in der Regel ein virtueller Datenraum und damit nicht an einen bestimmten Ort gebunden.
Schwerpunkte bei der Analyse einer Due Diligence
Will ein Unternehmen ein anderes Unternehmen oder einen Firmenteil erwerben oder übernehmen wird zuallererst in aller Regel eine Berechnung (SWOT-Analyse) des Unternehmens durchgeführt. Hier sollte nicht die standardisierte Abarbeitung von Checklisten im Vordergrund stehen, sondern ausgehend von den Zielen der Transaktion und Investitionshypothesen des möglichen Erwerbers ein Ablaufplan entwickelt werden, welcher zunächst die anfänglich gesetzten Annahmen untersucht.
Bei den Schwerpunkten der Analyse für die Ausführung einer Due Diligence kann meist grundsätzlich zwischen Börsengang und Kauf/Verkauf und beim Kauf/Verkauf zwischen der Sichtweise von Finanzinvestoren und strategischen Anlegern unterschieden werden.
Eckpunkte aus der Sicht von Finanzgetriebenen Investoren
- Qualität des Managements und der Führungsmannschaft
- Einschätzung der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung / Bild der Firma in der Öffentlichkeit
- Saisonalität der Ergebnisse, des Working Capitals und der Kapitals
- Nettoverschuldung , Eventualverbindlichkeiten, Unterbewertung von Finanzverbindlichkeiten bzw. Überbewertung von Vermögen
- Bewertung der Existenz eines Qualitätsmanagements im Hause
- Analyse und Beurteilung der juristischen, insbesondere steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen, Unternehmensstrukturen für Zwecke der Risikoanalyse und Ergebnisoptimierung.
Schwerpunkte aus der Sicht von strategischen Investoren
- Fähigkeiten der Mitarbeiter und ihre Veränderungsbereitschaft
- Existenz eindeutiger Ziele des Betriebs oder Betriebsteils
- Eindeutige Verteilung von Budgets
- Geschlossene oder offene Informationspolitik und Unternehmenskommunikation im Unternehmen
- Dokumentierte Ablaufprozesse und Prozessorientierung
- Ausmass der Kundenzufriedenheit und Vorliegen eines dazugehörigen Messinstrumentes
- Höhe der Mitarbeiterzufriedenheit und Vorhandensein einer Mitarbeiterbefragung
- Bewertung der Überschüsse und Bilanzen der Firma
Ergebnis der Due Diligence
Die Resultate werden in einem Datenraumbericht für den Kunde zusammengefasst. In diesem Report wird auf die gefundenen Stärken und Schwächen des zu verkaufenden Unternehmens hingewiesen. Quantifizierbare Ergebnisse gehen in die Unternehmensbewertung und in der Form in die Findung des Preises des Käufers ein. Nicht messbare Ergebnisse führen hingegen zur Frage nach Freistellungserklärungen und Gewährleistungen im Unternehmenskaufvertrag.
Die nachfolgende Gliederung eines Due Diligence Berichtes ist nur zur Illustration gedacht:
- 1. Auftrag der Prüfung
- 2. Beschreibung Umfang der Prüfung
- 3. Grundsätzliche Informationen über die beabsichtigte Transaktion
- 4. Sinn und Zweck der Durchführung
- 5. Einzelne Analysen:
- a) der juristischen Situation
- b) der steuerlichen Situation
- c) der finanzwirtschaftlichen Situation
- d) von Markt, Branche und Strategie
- e) der Umweltverträglichkeit
- f) der Technologie
- g) der Mitarbeitersituation
Zum Ende der Due Diligence wird das Ergebnis der Prüfung zusammengefasst und der Bericht den verantwortlichen Auftraggebern übergeben.